Förderupdate #10
19. April 2022 – Cornelia Daniel – 5 Minuten Lesezeit
Am 21. April geht es endlich los mit der neuen Förderschiene des Bundes und der erste „Call“ – also die Möglichkeit einzureichen, beginnt nächsten Donnerstag. Das wird nun der Startschuss für die so lang erwartete langfristige und planbare Förderschiene für einen raschen Ausbau der Photovoltaik in Österreich.
Förderbudgets verdreifacht! Mehr Termine für die Einreichung!
Seit unserem letzten Förderupdate zum EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist einiges passiert und es gab nach der Begutachtung wichtige Verbesserungen im EAG. Das Budget wurde verdreifacht, unsere Gebete wurden erhört und es gibt nun auch mehrere Einreichtermine. Die fürchterliche Zitterpartie am Anfang des Jahres sollte nun Geschichte sein.
Was heißt das konkret?
Für den Konsumenten bedeutet das, dass einige lang erwartete Änderungen in der PV-Förderlandschaft kommen. Die Investitionsförderung ist nun fixiert und alle Daten dazu sind veröffentlicht. Fest steht, dass die erste Ausschüttung der Förderung bereits am Donnerstag, den 21.04.2022 um 17 Uhr startet. Insgesamt gibt es über das Jahr 2022 verteilt 3-4 Fördertermine, je nach Kategorie. Die Personen, die eine Marktprämienförderung bevorzugen müssen sich jedoch noch etwas gedulden, da hierfür eine Notifizierung seitens der Europäischen Kommission erforderlich ist. Die Marktprämienförderung wird voraussichtlich frühestens im Herbst 2022 kommen.
Welche Anlagen werden in welcher Höhe gefördert?
Für Photovoltaikanlagen- und Stromspeicherförderung stehen im Jahr 2022 insgesamt 240 Mio. € im Budget. Diese werden auf 3-4 Fördertermine, je nach Kategorie, aufgeteilt. Es werden sowohl Neuanlagen, als auch Anlagenerweiterungen gefördert. Die Anlagen werden nach Größe in 4 Kategorien unterteilt. Die Aufteilung ist folgendermaßen:
Die Höhe des Investitionszuschusses richtet sich nach dem vom Fördererwerber angegebenen Förderbedarf in €/kWp. Ausnahme sind alle Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp (Kategorie A), hier wird fix mit 285 €/kWp gefördert. In allen anderen Kategorien ist der Förderbedarf der bestimmende Faktor für die Reihung der Förderanträge. Ein niedriger Förderbedarf pro kWp führt zu Vorreihung. Jede Photovoltaikanlage ist jeweils nach ihrer Größe in eine Kategorie einzuordnen. Sprich meine 13 kWp Anlage kann mit max. 250 €/kWp gefördert werden, insgesamt kann ich also max. 3.250 € erhalten. Die Förderhöhe ist grundsätzlich mit 45 % der Kosten für die Photovoltaikanlage begrenzt.
Zuschläge und Abzüge
Für innovative Photovoltaikanlagen gibt es Zuschüsse in der Höhe von 30% vom vereinbarten Fördersatz. Als innovative Photovoltaikanlagen gelten bauwerksintegrierte Anlagen mit einer zusätzlichen Funktion für das Gebäude, schwimmende Anlagen, Anlagen die als Parkplatzüberdachung für mind. 10 Autostellplätze oder Fahrradstellplätze dienen, Anlagen an Lärmschutzwänden, Staumauern und Agri-Photovoltaikanlagen.
Abzüge in der Höhe von 25 %, vom vereinbarten Fördersatz, gibt es für Anlagen im Grünland oder auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Stromspeicherförderung
Mit dem EAG kommt erstmals in Österreich eine Förderung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Förderung für Stromspeicher. Die Stromspeicherförderung gilt nur in Kombination mit Photovoltaikförderungen aus den Kategorien A, B und C. Zusätzlich zu meiner Förderung der Photovoltaikanlage wird mein Speicher mit 200 €/kWh gefördert. Hierfür muss er allerdings mind. 0,5 kWh/kWp Anlagengröße aufweisen und darf insgesamt nicht größer als 50 kWh sein. Das heißt, Speicher werden max. in Kombination mit einer Anlagengröße von 100 kWp gefördert. Eine Speichererweiterung ist ebenfalls nicht Förderfähig.
Wann werden die Fördertöpfe ausgeschüttet?
Für die Kategorien A und B gibt es 4 Fördertermine pro Jahr, für Kategorie C und D nur 3. Die Fördertermine sind über das Jahr 2022 aufgeteilt und finden in den folgenden Zeiträumen statt:
Kategorie A (1 bis 10 kWp):
4 Fördertermine – Budget 110. Mio. €
Kategorie B (10 bis 20 kWp):
4 Fördertermine – Budget 50. Mio. €
Kategorie C (20 bis 100 kWp):
3 Fördertermine – Budget 40. Mio. €
Kategorie D (100 bis 1000 kWp):
3 Fördertermine – Budget 40. Mio. €
Wann und wo muss ich meine Förderung einreichen?
Der Förderantrag muss auf jeden Fall vor Projektstart eingereicht werden. Das heißt, die Arbeiten dürfen noch nicht begonnen haben. Wird mein Antrag aufgrund beschränkter Fördermittel abgelehnt, kann ich meine Anlage beim nächsten Termin erneut beantragen. In diesem Fall kann inzwischen auch schon mit den Arbeiten begonnen werden. Der Förderantrag kann ausschließlich online bei der OeMAG eingebracht werden. Für eine erfolgreiche Ausschüttung müssen Anlagen in den Kategorien A bis C innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Förderantrages errichtet werden, eine Fristverlängerung von 3 Monaten ist möglich. Anlagen in der Kategorie D müssen innerhalb von 12 Monaten errichtet werden, hier ist ebenfalls eine Fristverlängerung von 3 Monaten möglich. Die Fristverlängerungen müssen beantragt werden und dürfen nicht selbstverschuldet sein. Die Ausschüttung der Förderung findet nach Prüfung und Inbetriebnahme der Anlage statt. Wie Sie hoffentlich wissen, kümmern wir uns um all das, wenn Sie sich für den Call im August vorbereiten wollen. Bitte einfach hier beim Quick-Check anmelden.
Achtung bei Großanlagen!
Betrachtet man das Fördervolumen von Kleinanlagen (bis 100 kWp) sieht man, dass hierfür eine Förderleistung von 808,2 MW im Jahr 2022 verfügbar ist. Großanlagen haben im Gegensatz dazu nur eine Förderleistung von 235,3 MW. Die Förderangebote für Großanlagen werden also besonders begehrt und schnell vergriffen sein. Eine gute Einreichstrategie ist hier vermutlich entscheidend. Wir unterstützen Sie auch hierbei.
Das wichtigste zusammengefasst!
Unsere Empfehlung:
Planen Sie jetzt mit uns Ihre neue PV-Anlage und profitieren Sie von den Vorteilen und Förderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetztes! Je schneller, desto besser, wir können aus Erfahrung sagen die Fördertöpfe sind immer heiß begehrt und schnell ausgeschöpft!