Förderupdate #9
18. Februar 2022 – Cornelia Daniel – 4 Minuten Lesezeit
Seit Juli 2021 ist nun bekannt, dass es kommen wird: Das lang ersehnte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Nun gibt es endlich konkrete Daten zu den Fördersätzen, Einreichmodalitäten und die Deadlines. In unserem Förderupdate bekommen Sie nun wieder exklusiv die aktuellsten Informationen kurz zusammengefasst.
Halleluhja – die Verordnung ist da!
Seit 7.2. ist der Entwurf für die Verordnung – zumindest was die Investitionszuschüsse betrifft – in Begutachtung gegangen. In Zukunft gibt es ein zweigeteiltes System. Man muss sich entscheiden, ob man einen Direktzuschuss (Investitionszuschuss) oder einen garantierten Einspeisetarif (Marktprämie) möchte. Beides zugleich gibt es nicht mehr, dafür aber massiv gestiegene Strompreise. Die Anlage rechnet sich also in beiden Fällen.
Was heißt das konkret?
Für Sie bedeutet das, dass einige lang erwartete Änderungen in der PV-Förderlandschaft kommen. Der Entwurf der Investitionsförderungen liegt derzeit bis 24.02.2022 in Begutachtung, danach folgt die Finalisierung der Verordnung. Fest steht, dass die erste Ausschüttung der Förderung bereits im März erfolgen soll. Wir gehen von 15.-25 März als möglichen Starttermin aus. Was fest steht ist, dass ab dem Start die Fördertöpfe für 4 Wochen ausgeschüttet werden. Die Personen, die eine Marktprämienförderung bevorzugen müssen sich jedoch noch etwas gedulden, da hierfür eine Notifizierung seitens der Europäischen Kommission erforderlich ist. Die Marktprämienförderung wird voraussichtlich frühestens im Sommer, vermutlich sogar erst Herbst 2022 kommen.
Welche Anlagen werden in welcher Höhe gefördert?
Für Photovoltaikanlagen- und Stromspeicherförderung stehen im Jahr 2022 insgesamt 80 Mio. € im Budget. Diese werden auf 2 Fördertermine aufgeteilt zu jeweils 40 Mio. € ausgeschüttet. Die Anlagen werden nach Größe in vier Kategorien unterteilt, pro Kategorie und Fördertermin stehen 10 Mio. € zur Verfügung. Die Aufteilung ist folgendermaßen:
Reihung nach Förderbedarf und Zeitstempel
WICHTIG: Anders als bei der Klimafonds-Förderung ist jede Photovoltaikanlage jeweils nach ihrer Größe in eine Kategorie einzuordnen. Man bekommt also nicht für die ersten 10 kWp 285,- und für die weiteren 230,-/kWp, sondern eine 21 kWp Anlage bekommt insgesamt 175,-/kWp für die gesamte Anlage. Um die Chancen auf eine Förderung zu erhöhen, gibt es außerdem die Möglichkeit einen geringeren Förderbedarf einzugeben, die Anlagen werden dann nach dem geringsten Förderbedarf und erst dann nach Zeit gereiht. Wer also auf Nummer Sicher gehen möchte, kann also in der Kategorie B zB. auch nur 200,-/kWp als Förderbedarf angeben.
Wann werden die Fördertöpfe ausgeschüttet?
Die Fördertöpfe werden zweimal im Jahr zu je 4 Wochen ausgeschüttet. Der erste Termin ist bereits im März 2022, der zweite im August 2022. Genaueres ist noch nicht bekannt. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, den ersten Fördertopf auszunützen, da hier bereits bei Bedarf auf Fördermittel aus dem zweiten Topf zugegriffen werden kann.
Was muss ich tun um die Förderung zu bekommen?
Hier ist der Haken. Um die Förderung zu bekommen, müssen bereits alle Genehmigungen und vor allem die Netzzusage bzw. die Zählpunktnummer vorliegen. Falls Ihr Projekt noch nicht gestartet wurde, ist nun eine rasche Entscheidung nötig, damit noch alle Vorbereitungen getroffen werden können. Es wird leider vermutlich wieder ein Rennen um Minuten, vor allem was die Anlagen in der Kategorie D betrifft. Melden Sie sich rasch bei uns, wenn wir auch Ihr Projekt einreichen dürfen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Unsere Empfehlung:
Unsere Empfehlung ist, planen Sie jetzt Ihre neue PV-Anlage und profitieren Sie von den Vorteilen und Förderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetztes. Je schneller, desto besser. Wir können aus Erfahrung sagen: Die Fördertöpfe sind immer heiß begehrt und schnell ausgeschöpft.