Förderupdate #7
8. September 2022 – Cornelia Daniel – 5 Minuten Lesezeit
Nachdem ich gerade selbst meine Investitionsprämie abrechnen wollte und dabei eine überraschende Info bekommen habe, möchte ich diese neue Information gerne mit Ihnen teilen und nutze gleichzeitig die Möglichkeit um über den aktuellen Stand des neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zu informieren.
Das letzte Förderupdate ist ja schließlich schon eine Weile her und es hat sich viel getan. Wir starten mit der AWS-COVID-Investitionsprämie. Bitte beachten Sie, dass diese Info nur AWS Anträge betrifft die zwischen August 2020 und Februar 2021 gestellt wurden. Es hat nichts mit der OeMag oder KLIEN Förderung zu tun, aber nachdem gefühlt fast jedes Unternehmen diese Förderschiene genutzt hat, informieren wir Sie als Serviceleistung über diese Änderung. Anders als bei OeMag und KLIEN können wir bei dieser Förderschiene nur durch Informationen helfen, denn die Abrechnung muss in diesem Fall jedes Unternehmen selbst machen.
Prüfen Sie die Abrechnungsfristen! 30.9 Deadline falls keine anderen Investitionen mehr getätigt werden!
Konkret geht es um die Abrechnungsfrist von drei Monaten nach Bezahlung und Inbetriebnahme der PV-Anlage. Ich rate Ihnen dringend in Ihren Antrag im Fördermanager zu schauen ob bereits alle Investitionen aus dem Antrag abrechnungsreif sind oder selbst mit der AWS zu telefonieren, damit Sie genau wissen wann Sie abrechnen müssen. Man kommt im Moment gut durch unter der Nummer: 01 501 75-400.
Abrechnungsfrist immer spätestens drei Monate nach letzter Rechnung.
Hier noch die genaue Erklärung dazu: Die wichtige Regel lautet ab 30.9: Abrechnungsfrist spätestens drei Monate NACH der letzten Investition, wenn alles im selben Förderantrag ist. Und dieses Wörtchen „letzte“ hat es in sich. In meinem Fall ist es zum Beispiel so, dass meine letzte Investition eben eine PV-Anlage ist und ich nicht weiß, ob ich die Netzzusage für meine Anlage überhaupt bekomme (Wie schon öfter erwähnt, wird in Zukunft die Knappheit bei der Netzzusage und nicht mehr bei der Förderzusage liegen) und falls ich sie bekomme ist alles in Ordnung und ich habe bis Ende 2023 Zeit die Investition zu tätigen und abzurechnen. Sollte ich die Netzzusage und Baugenehmigung aber nicht bekommen, muss ich bis 30.9.2021 alle anderen Investitionen abrechnen, die ich Ende 2020 und dieses Jahr getätigt habe, ansonsten verfällt der gesamte Förderanspruch ab 1.10.2021. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich zwei unterschiedliche Anträge gemacht, aber im Nachhinein ist man immer klüger. Mein Rat also: Dringend mal in Ihren Antrag reinschauen und sich erkundigen wann abgerechnet werden muss und wann voraussichtlich die letzte Investition getätigt wird. Das ist vor allem wichtig für Anlagen die letztes Jahr gebaut wurden und keine anderen Investitionen mehr anstehen.
Hier ein kleiner Überblick was in welchem Fall zu tun ist:
Sie sind noch verwirrt, was das nun bedeutet? Das verstehe ich! Deshalb hier eine kurze Anleitung für alle möglichen Fälle.
EAG neu – Was Sie jetzt wissen müssen:
Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, wurde kurz vor der Sommerpause das größte Energiegesetz seit Jahrzehnten verabschiedet, das EAG oder Erneuerbaren Ausbau Gesetz. Die Ambitionen sind groß und der Gesetzestext ermöglicht vorerst nur mal den Rahmen wie der Ausbau gelingen soll. Konkrete Zahlen zur Höhe der Förderung müssen jetzt im Herbst per Verordnung beschlossen werden. In diesem Artikel ist auch recht gut zusammengefasst, worum es geht. Hier schreibe ich deshalb nur einige Dinge, die für Sie jetzt wichtig sind:
Ich hoffe ich konnte nun etwas Licht in den Förderdschungel bringen, auch wenn es auf den ersten Blick sicher verwirrend wirkt. Wir werden jedenfalls weiter für Sie den Überblick behalten und stehen für Fragen und Anfragen zur Verfügung.