Förderupdate #12 Die Marktprämie ist da!
19. April 2022 – Cornelia Daniel – 5 Minuten Lesezeit
Mit 1. Juli startete die dreiwöchige Begutachtungsfrist der neuen EAG-Marktprämien Verordnung, diese ist mittlerweile vorüber und es geht in Richtung Finalisierung. Der erste „Call“ – also die Möglichkeit einzureichen, beginnt am 23.08.2022 und endet am 29.09.2022. Das wird nun der Startschuss für eine weitere vielversprechende und planbare Förderschiene für einen gesicherten Ausbau der Photovoltaik in Österreich.
Seit unserem letzten Förderupdate zum EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist einiges passiert. Zwei turbulente Fördercalls für die Investitionsprämie liegen bereits hinter uns und zwei liegen noch vor uns. Zusätzlich kommt nun die neue EAG-Marktprämienverordnung. Diese hat sich zum Ziel gesetzt diejenigen zu unterstützen die eine Null-Risiko-Strategie für ihr PV-Investment verfolgen. Die Marktprämie vergütet dabei den Unterschied zwischen den Erzeugungskosten und dem durchschnittlichen Markpreis. Die Markprämie richtet sich dabei nach der Anlagengröße und der Vergabevariante, sie wird durch eine Ausschreibung oder einen Antrag an den jeweiligen Kunden vergeben.
Wer noch einige Insiderinfos bekommen möchte, wie der erste Call laufen wird und was man für die Vorbereitung auf den darauf folgenden Call im Oktober vorbereiten sollte, kann am Dienstag, den 23.08.2022 bei den 23.08.2022 bei unserem ersten Event (PV-Förderwebinar_23.08. Teilnahme) oder bei unserem zweiten Event, am Dienstag, den 18.10.2022 (PV-Förderwebinar_18.10. Teilnahme) teilnehmen.
Was heißt das konkret?
Für den Konsumenten bedeutet das, dass einige lang erwartete Änderungen in der PV-Förderlandschaft kommen. Man bekommt durch die Marktprämie einen Zuschuss auf den ins Netz gespeisten Strom. Der maximale Preis bis zu dem Gebote in der Ausschreibungen beachtet werden, beträgt im aktuellen Entwurf 9,33 Cent/kWh. Damit ist man deutlich über den Stromgestehungskosten, die sich zwischen 6 Cent/kWh bei kleineren und 4 Cent/kWh bei größeren Anlagen eingependelt haben. Im Jahr 2020 belief sich die neu Installierte PV-Leistung laut Bundesministerium für Klimaschutz in Summe auf 340 MWp. Insgesamt gibt es für beide Jahre 2022 und 2023 in Summe 1.400 MWp an Fördervolumen, verteilt auf 6 Fördertermine. Damit übersteigt das Fördervolumen deutlich die in den letzten Jahren neu installierten Leistungsspannen, eine Fördersicherheit ist damit gewährleistet.
Welche Anlagen werden mit der Marktprämie gefördert?
Für neu errichtete und erweiterte Photovoltaikanlagen abgesehen von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in diesem Fall muss man mit Abschlägen rechnen. Anlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet wurden, verringert sich der Zuschlagswert um 25 Prozent. Unter Einhaltung einiger Anforderungen kann jedoch auch die volle Fördersumme ausgeschöpft werden. Unter Einhaltung einiger Anforderungen kann jedoch auch die volle Fördersumme ausgeschöpft werden, nähere Informationen dazu gibt es in unseren Calls.
Neben dieser Förderschiene, die zugegebenermaßen von den realen Bedingungen und explodierenden Strompreisen aus der Zeit gefallen scheint, da die Markttarife im Moment deutlich höher sind, als jene aus der Marktprämie, gibt es natürlich weiterhin die Möglichkeit einfach das Vorhaben über eine Investitionsförderung in den Kategorien A bis D fördern zu lassen. Die nächsten Calls sind der 23.8 und der 18.10.2022.
Die Höhe des Investitionszuschusses richtet sich nach dem vom Förderwerber angegebenen Förderbedarf in €/kWp. Ausnahme sind alle Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp (Kategorie A), hier wird fix mit 285 €/kWp gefördert. In allen anderen Kategorien ist der Förderbedarf der bestimmende Faktor für die Reihung der Förderanträge. Ein niedriger Förderbedarf pro kWp führt zu Vorreihung. Bei den letzten Calls lag vor allem bei den Großanlagen die Fördergrenze bei 135,-/kWp.
Auf den ersten Blick klingt das alles recht kompliziert und vor allem müssen Sie in Zukunft die Entscheidung zwischen Marktprämie und Investitionszuschuss treffen. Wir helfen Ihnen dabei, und zwar beim Förderupdate, welches nach dem Motto: Nach der Einreichung ist vor der Einreichung, die immer am Tag des Beginns des neuen Calls stattfindet. Das bedeutet am 23.8 und am 18.10. um 9 Uhr über Zoom.
Zur Anmeldung für das erste Event am 23.08.2022 geht es hier, um am zweiten Event am 18.10.2022 dabei zu sein, melden Sie sich bitte hier an.
Hier nochmal die Details:
Förderupdate # 1
Wann? Dienstag, 23.08.2022 09:00-10:30
Wo? Online, über Zoom
Anmeldung? Hier auf Eventbrite!
Förderupdate # 2
Wann? Dienstag, 18.10.2022 09:00-10:30
Wo? Online, über Zoom
Anmeldung? Hier auf Eventbrite!